Erdbestattung - Bestattungen Schäfer

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Erdbestattung

Bestattungsarten
DIE ERDBESTATTUNG

Erdbestattungen


Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg beerdigt. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet und leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her.  Im Prinzip sind auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird, aber werden mit diesem Begriff in der Regel nicht gemeint. Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof oder einem als Friedhof gewidmeten eingefriedeten Grundstück erfolgen. Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt. Allen Bundesländern gemein ist die Frist von 48 Stunden als frühestmöglicher Bestattungstermin. Die Frist, in der die Erdbestattung erfolgt sein muss, weicht unter den Bundesländern teils erheblich ab. Dies verträgt sich z. B. nicht mit den islamischen Sitten, wonach ein Verstorbener stets am nächsten Tag begraben wird. Die Beisetzungsfrist kann in einigen Bundesländern durch einen Antrag bei der unteren Ordnungsbehörde verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen. Eine Beisetzung vor Ablauf von 48 Stunden ist auf Antrag auch möglich, wenn der Tod durch fortgeschrittene Verwesung oder durch mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen als sicher angesehen werden kann. Bestattungen in Deutschland sind Sache der Bundesländer. Hier gibt es einzelne Bestattungsgesetze, die unter anderem auch die Bestattungszeiten regeln. Des Weiteren finden sich gesetzliche Regelungen im Strafgesetzbuch, Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Infektionsschutzgesetz.
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